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Informationen für Betreuende

Wer darf eine Promotion betreuen?

Folgende Mitglieder und Angehörige der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät besitzen das Recht zur Betreuung von Promotionsvorhaben:

  • Professor*innen
  • Juniorprofessor*innen
  • Außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Privatdozent*innen
  • (Junior)Professor*innen nach Jülicher Modell

Folgende Personengruppen können das Promotionsbetreuungsrecht beantragen:

  • Unabhängige Gruppenleiter*innen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und kooperierender wissenschaftlicher Institutionen  (z.B. CECAD, lokale Max-Planck-Institute) mit Antrag
  • Im Einzelfall Hochschullehrende anderer Fakultäten (befürwortet durch ein Department der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät)
    • Ohne Antrag nach fachlicher Evaluation des Promotionsvorhabens: Hochschullehrende der Medizinischen Fakultät nur im Promotionsfach Biologie und Computational Biology
  • Im Einzelfall Hochschullehrende anderer Universitäten (sofern sie Mitglied eines kooperierenden Graduiertenprogramms der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind)
  • Im Einzelfall zur Ko-Betreuung: Professor*innen an Fachhochschulen (mit Vereinbarung) und ausländichen Universitäten (Cotutelle-Vereinbarung)

Promotionsfächer

Promotionsvorhaben können in der Regel nur in einem der ausgewiesenen Promotionsfächer betreut werden. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss die Betreuung auch für ein weiteres Fach ermöglichen. Eine Liste der Promotionsfächer finden Sie im Anhang der aktuellen Promotionsordnung.

Mitwirkung an Graduiertenschulen

Doktorand*innen sind mit der Zulassung Mitglieder der Department-Graduiertenschulen. Sie können austreten, benötigen dann aber eine zweite Betreuerin oder einen zweiten Betreuer, die oder der Professor*in der Fakultät ist.