Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichung der Dissertation ist die Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades. Der Nachweis über die Veröffentlichung ist erforderlich, um die Urkunde zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu Fristen und Ablauf.
Fristen
Dieser Nachweis der Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der Disputation erbracht werden. Auf begründeten Antrag kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Im Ausnahmefall kann die Frist auf erneuten begründeten Antrag (bis zu dreimal) um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Dissertation muss jedoch spätestens 5 Jahre nach der Disputation veröffentlicht sein.
Beachten Sie auch die Informationen zur Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktortitels.
Ablauf
Hinterlegen Sie folgende Dokumente in Docfile:
- Druckfreigabe (= „Kenntnisnahme der Veröffentlichung“ durch Betreuende/n und gegebenenfalls Ko-Betreuende/n )
- PDF-Datei der publizierten Dissertation (siehe Muster der Dissertation)
- Es müssen keine gedruckten Exemplare der Dissertation beim Promotionsbüro eingereicht werden, die Promotionsordnung ist in diesem Punkt überholt
Sie können entweder elektronisch oder in privatem Druck publizieren.
Bei elektronischer Veröffentlichung müssen keine gedruckten Exemplare bei der USB eingereicht werden. Bei nicht-elektronischer Veröffentlichung sind die Angaben zur Anzahl der bei der USB einzureichenden gedruckten Exemplare im Formular Druckfreigabe korrekt, die Promotionsordnung ist in diesem Punkt überholt. In beiden Fällen beachten Sie bitte die Informationen der Universitäts- und Stadtbibliothek (USB).
Das Promotionsbüro wird von der USB automatisch über die Veröffentlichung der Dissertation informiert und setzt sich mit Ihnen in Verbindung zwecks Übergabe der Urkunde.
Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades
Sofern ein wichtiger, der Veröffentlichung der Dissertation entgegenstehender Grund nach §13 Absatz 3 der Promotionsordnung vom 12.3.2020 vorliegt, können Sie die Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades beantragen. Für die Antragstellung hinterlegen Sie bitte ein formloses Schreiben mit Begründung, das von der/dem Betreuenden mit unterschrieben sein muss, als PDF-Datei in Docfile und informieren Sie das Promotionsbüro hierüber.
Sofern der Promotionsausschuss zustimmt, erhalten Sie eine auf 2 Jahre befristet gültige Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades. Sie sind verpflichtet, die Dissertation vor Ablauf der Gültigkeit der vorläufigen Titelführungsbefugnis zu veröffentlichen. Im Ausnahmefall kann die Frist auf erneuten begründeten Antrag (bis zu dreimal) um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Spätestens 5 Jahre nach der Disputation muss die Dissertation veröffentlicht sein.