Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichung der Dissertation ist die Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades. Der Nachweis über die Veröffentlichung ist erforderlich, um die Urkunde zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu Fristen und Ablauf.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Zeugnis, Urkunde und Verleihung des Doktorgrades.
Fristen
Dieser Nachweis der Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der Disputation erbracht werden. Auf begründeten Antrag kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Im Ausnahmefall kann die Frist auf erneuten begründeten Antrag (bis zu dreimal) um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Dissertation muss jedoch spätestens 5 Jahre nach der Disputation veröffentlicht sein.
Ablauf
Hinterlegen Sie folgende Dokumente in Docfile D-Akte:
- Druckfreigabe (= „Kenntnisnahme der Veröffentlichung“ durch Betreuende/n und gegebenenfalls Ko-Betreuende/n )
- PDF-Datei der publizierten Dissertation (siehe Muster der Dissertation)
- Es müssen keine gedruckten Exemplare der Dissertation beim Promotionsbüro eingereicht werden, die Promotionsordnung ist in diesem Punkt überholt
Sie können entweder elektronisch, als Verlagsveröffentlichung oder in privatem Druck publizieren.
Bei elektronischer Veröffentlichung müssen keine gedruckten Exemplare bei der USB eingereicht werden. Bei nicht-elektronischer Veröffentlichung sind die Angaben zur Anzahl der bei der USB einzureichenden gedruckten Exemplare im Formular Druckfreigabe korrekt, die Promotionsordnung ist in diesem Punkt überholt. In beiden Fällen beachten Sie bitte die Informationen der Universitäts- und Stadtbibliothek (USB).
Das Promotionsbüro wird von der USB automatisch über die Veröffentlichung der Dissertation informiert und setzt sich mit Ihnen in Verbindung zwecks Übergabe der Urkunde.