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Zeugnis, Urkunde und Verleihung des Doktorgrades

Das Zeugnis wird nach der bestandenen Disputation schnellstmöglich in Docfile D-Akte hinterlegt. Dies erlaubt jedoch nicht die Führung des Doktorgrades. 

Das Promotionsbüro kann ggf. den Abschluss der Promotionsprüfung nach Erhalt des Disputationsprotokolls bescheinigen.

Die Verleihung des Doktorgrades erfolgt mit dem Aushändigen der Urkunde. Zuvor muss die Veröffentlichung der Dissertation erfolgen. 

Eine Ausnahme bildet die Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades.