Zeugnis, Urkunde und Verleihung des Doktorgrades
Das Zeugnis wird nach der bestandenen Disputation schnellstmöglich in Docfile D-Akte hinterlegt. Dies erlaubt jedoch nicht die Führung des Doktorgrades.
Das Promotionsbüro kann ggf. den Abschluss der Promotionsprüfung nach Erhalt des Disputationsprotokolls bescheinigen.
Die Verleihung des Doktorgrades erfolgt mit dem Aushändigen der Urkunde. Zuvor muss die Veröffentlichung der Dissertation erfolgen.
Eine Ausnahme bildet die Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades.
Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades
Sofern ein wichtiger, der Veröffentlichung der Dissertation entgegenstehender Grund nach §13 Absatz 3 der Promotionsordnung vom 12.3.2020 vorliegt, können Sie die Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades beantragen. Für die Antragstellung hinterlegen Sie bitte ein formloses Schreiben mit Begründung, das von der/dem Betreuenden mit unterschrieben sein muss, als PDF-Datei in Docfile und informieren Sie das Promotionsbüro hierüber.
Sofern der Promotionsausschuss zustimmt, erhalten Sie eine auf 2 Jahre befristet gültige Befugnis zur vorläufigen Führung des Doktorgrades. Sie sind verpflichtet, die Dissertation vor Ablauf der Gültigkeit der vorläufigen Titelführungsbefugnis zu veröffentlichen. Im Ausnahmefall kann die Frist auf erneuten begründeten Antrag (bis zu dreimal) um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Spätestens 5 Jahre nach der Disputation muss die Dissertation veröffentlicht sein.