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Foto: Fabian Stuertz

Fakultät

In einer Fakultät werden verwandte Wissenschaften und Disziplinen zu einer Lehr- und Verwaltungseinheit zusammengefasst. Dazu gehören ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende sowie Personal aus Technik und Verwaltung. Der Dekan / die Dekanin leitet die Fakultät und vertritt ihre Interessen nach außen und innen. Die gesamte Struktur ergibt sich aus den Bestimmungen der Fakultätsordnung sowie der Ordnung zur Änderung der Fakultätsordnung.

Die Gremienstuktur der Fakultät umfasst die Organe (Dekanat, Engere Fakultät) sowie zahlreiche beratende Gremien (Weitere Fakultät, Fachausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Kommissionen).

Dekan / Dekanin

Die Dekanin bzw. der Dekan wird von der Engeren Fakultät gewählt und ist Vorsitzende*r der Engeren Fakultät sowie aller Fakultätskommissionen. Er/Sie vertritt die Fakultät innerhalb der Universität und nach außen und führt die Geschäfte der Fakultät in eigener Zuständigkeit. Ihr bzw. ihm stehen mehrere Prodekan:innen sowie eine Reihe von Dekanatsmitarbeitenden zur Seite, die sie oder ihn bei der Wahrnehmung der administrativen Aufgaben unterstützen.

Engere Fakultät

Die Engere Fakultät (Fachbereichsrat) ist das zentrale Entscheidungsgremium der Fakultät für alle Fragen, die nicht in der Verantwortung des Dekans oder der Dekanin bzw. des Dekanats stehen. Ihr obliegt die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung selber sowie die Ordnungen, die Forschung und Lehre betreffen. Grundlage für die Arbeit der Engeren Fakultät sind § 28 Hochschulgesetz NRW, § 8 Grundordnung der Universität zu Köln, die Fakultätsordnung sowie die Ordnung zur Änderung der Fakultätsordnung.

Geborene Mitglieder der Engeren Fakultät sind DekanIn und ProdekanInnen, die aber kein Stimmrecht haben. Der/die DekanIn führt den Vorsitz. 

Im Übrigen gehören der Engeren Fakultät entsprechend der Grundordnung der Universität zu Köln jeweils an:

  • neun VertreterInnen der Gruppe der HochschullehrerInnen
  • zwei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der Studierenden
  • ein/e VertreterIn der Gruppe der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung

Sofern sich die Zahl der VertreterInnen der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung gemäß §14 Absatz 1 dritter Spiegelstrich der Grundordnung der Universität zu Köln auf zwei erhöht wählt die Gruppe der HochschullehrerInnen acht Mitglieder

Zusätzlich nehmen ständige BeraterInnen an den Sitzungen der Engeren Fakultät teil. Die Mitglieder der jeweiligen Gruppen werden in Wahlen im zweijährigen Abstand bestimmt, die Mitglieder der Gruppe der Studierenden in jährlich stattfindenden Wahlen. Gewählt wird jeweils innerhalb der betreffenden Gruppe im Wintersemester, die Gewählten treten ihr Amt zu Beginn des folgenden Sommersemesters an. 

 Aktuell gewählte Mitglieder

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