Übersicht
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MNF-Nachwuchsinitiative
Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MNF) der Universität zu Köln (UzK) unterstützt ihren engagierten wissenschaftlichen Nachwuchs durch eine Fördermaßnahme. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mnf-forschungsdekanat(at)uni-koeln(dot)de.
Ziel: Finanzielle Unterstützung von engagierten Nachwuchswissenschaftler:innen der MNF, die erfolgreich und eigenständig neue Drittmittelprojekte einwerben.
Förderung: Den Nachwuchswissenschaftler:innen kommt der Fakultätsanteil der Anreizprämie (max. 50.000 € pro Projekt) zur Förderung der Forschung zu. Die Maßnahme wird basierend auf der Drittmittelanzeige umgesetzt; es ist kein Antrag notwendig.
Förderberechtigte: Alle Nachwuchswissenschaftler:innen der MNF, die eigenständig neue Drittmittelprojekte mit Anreizprämie einwerben. Die Maßnahme greift weder für Teilprojekte in Sonderforschungsbereichen noch für gemeinsame Projekte mit etablierten Wissenschaftler:innen. Als Nachwuchswissenschaftler:innen gelten promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende und W1-Professor:innen, deren Promotion gemäß Urkunde bei Projektstart nicht länger als 8 Jahre zurückliegt; Elternzeiten werden entsprechend den DFG-Standards berücksichtigt.
Laufzeit: Die Förderung erfolgt während der gesamten Projektlaufzeit (Ausnahme: nach Wechsel zur W2-Professur oder nach Weggang von der UzK wird die Förderung eingestellt).
FAQ
Was ist eine Anreizprämie?
Einige Drittmittelgeber gewähren neben den direkten Projektkosten weitere Mittel zur Deckung von indirekten Kosten, sogenannte Gemeinkosten der Universität. Diese Mittel werden bei der DFG „Programmpauschale“ und bei der EU „Overhead“ genannt. Die UzK gibt die Mittel teilweise in Form der Anreizprämie an Projektleitungen und Fakultäten weiter.
Was ist eine Drittmittelanzeige?
Die Drittmittelanzeige ist das offizielle Formular zur Anmeldung eines bewilligten Drittmittelprojekts an der UzK. Sie wird im Dekanat unterschrieben und dann weiter an das Dezernat 7 zur finanziellen Einrichtung des Projekts (PSP-Elemente) geleitet.
Wichtig: Nur Drittmittelanzeigen, die von Nachwuchswissenschaftler*innen selbst gestellt werden, können für die Nachwuchsinitiative berücksichtigt werden.
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Die Prämie kann wie andere Anreizmittel verwendet werden und soll der Förderung der Forschung dienen. Zum Beispiel können Verbrauchsmaterialien, Infrastruktur, IT, Personal, Dienstreisen und Tagungen davon bezahlt werden.
Wie wird die Prämie ausgezahlt?
Die Prämie wird automatisch zusammen mit der übrigen Anreizprämie zugewiesen. Dies geschieht in der Regel nicht in einem Betrag, sondern in Teilbeträgen, je nachdem wie hoch der Mittelabruf für das Projekt ist. Die Projektmanager*innen aus D7 können dazu nähere Informationen geben. Anreizprämien werden auf das PSP-Element „I-06211-A-001-Kostenstelle“ budgetiert.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie entspricht dem Fakultätsanteil der Anreizprämie und ist auf 50.000 € pro Projekt begrenzt.
Ein Beispiel:
Bei der DFG werden 200.000 Euro Projektmittel bewilligt. Im Bewilligungsbescheid der DFG ist die Höhe der Programmpauschale ausgewiesen, zurzeit 22 % der Projektmittel. Dies entspricht voraussichtlich 44.000 Euro, wobei die exakte Summe von den tatsächlich verausgabten Projektmitteln abhängt. Die Programmpauschale geht an die UzK und diese reicht sie als Anreizprämie teilweise weiter: 20 % der Programmpauschale (also voraussichtlich 8.800 Euro) an die Projektleitung und 20 % an die Fakultät. Die Fakultät gibt ihren Anteil (also voraussichtlich 8.800 Euro) im Rahmen der Nachwuchsinitiative ebenfalls an die Projektleitung weiter. Dem*der Nachwuchswissenschaftler*in werden insgesamt voraussichtlich 17.600 Euro Anreizmittel auf das entsprechende PSP-Element zugewiesen.
Kontakt
Forschungsmanagement
Dr. Andrea Miebach
E-Mail: mnf-forschungsdekanat(at)uni-koeln(dot)de
Tel.: 0221 470 4225 (außer mittwochs)