Ihr Weg zur Professur
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Professur an unserer Fakultät interessieren. Mit etwa 200 Professor*innen und mehr als 9000 Studierenden gehören wir zu den größten Fakultäten des Landes. Weitere Informationen zur Fakultät finden Sie hier.
Im Folgenden antworten wir auf Ihre möglichen Fragen zum Bewerbungsprozess.
Antworten auf Ihre Fragen
Wie erfahre ich von Ausschreibungen der Universität zu Köln?
Alle aktuellen Ausschreibungen für Professuren finden Sie im Berufungsportal der Universität zu Köln. Außerdem werden unsere Stellen meist in fächerübergreifenden Organen, wie z.B. Die Zeit, und in fachspezifischen Portalen und Gesellschaften veröffentlicht. Die Bewerbung wird immer über das Berufungsportal abgewickelt.
Was bedeutet Tenure Track
Ein Tenure Track Verfahren beinhaltet
- ein fünf- bzw. sechsjähriges Verfahren mit anschließender unbefristeter Professur (W1 zu W2, W1 zu W3 oder W2 zu W3)
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Zwei (W1, im 3. und 6. Jahr) oder eine (W2) Evaluation(en) (im 5. Jahr) mit externer Begutachtung
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Unterstützung durch fachnahes Mentorat, fachfremde kollegiale Begleitung und jährliche Statusgespräche
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten unseres Forschungsmanagements (hier klicken), sowie auf den Seiten der Universitäzsverwaltung (klicken Sie hier).
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Die einzureichenden Unterlagen sind in der Ausschreibung beschrieben und umfassen meist:
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Anschreiben
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Lebenslauf
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Publikations- und Lehrveranstaltungsverzeichnis
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Lehrevaluationsergebnisse
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Urkunden über akademische Prüfungen und Ernennungen
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Mögliche Drittmitteleinwerbungen
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Forschungs - und Lehrplan
Muss ich habilitiert sein?
Für Professor*innen an Universitäten müssen laut §36 des Hochschulgesetzes zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erbracht werden, welche die Promotion übersteigen. Dieser Nachweis kann durch eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen erbracht werden. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, was unter habilitationsäquivalenten Leistungen zu verstehen ist. Zumeist werden veröffentlichte Arbeiten im Peer Review-Verfahren jedoch anerkannt.
Wer bewertet meine Bewerbung und wie verläuft das Verfahren?
Eingegange Bewerbungen werden durch die Berufungskommission besprochen. Sie besteht aus Professor*innen des Fachs, Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und (einer) Person(en) aus Technik und Verwaltung. Die Kommission wird außerdem durch Vertreter*innen der Gleichstellungsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung und dem Dekanat begleitet. Weiterhin ist ein*e Delegierte*r des Rektorats anwesend. Genaueres zur Zusammensetzung und den Aufgabe der Berufungskommission finden Sie hier.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Professur erfüllen und durch Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugen konnten, werden Sie zu einem wissenschaftlichen Vortrag, einer Lehrprobe und einem Gespräch mit der Kommission eingeladen. Überzeugende Vortragende werden danach zur externen Begutachtung gegeben.
Aufgrund der externen Gutachten und der Einschätzungen der Kommission wird dann eine Berufungsliste erstellt, zu welcher die zentrale Gleichstellungsbeauftrage Stellung nimmt. Die Fakultät beschließt die Liste und der Senat gibt eine Empfehlung an das Rektorat, welche die Liste genehmigt. Zufolge der Liste wird zunächst der*die Erstplatzierte kontaktiert und ein Angebot gestellt. Falls diese Person den Ruf ablehnt, werden die Nächstplatzierten kontaktiert.
Wann werde ich informiert?
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Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch das Berufungsportal nach Absenden Ihrer Bewerbung.
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Sie erhalten ggf. eine Einladung zum Vortrag durch das Institut.
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Der*die ausgewählte Bewerber*in erhält ein Rufschreiben des Rektors.
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Nach Abschluss der Berufungsverhandlung mit dem*der erfolgreichen Bewerber*in werden die anderen Bewerber*innen benachrichtigt.