Glossar
Dieses Glossar dient der einfachen Erklärung einiger wichtiger Begriffe im Tenure Track-Verfahren und sind aus den Erläuterungen der TT-O-Plus abgeleitet.
Bewertungskriterien
Eine Liste von Kriterien, nach denen ein*e Tenure Track-Professor*in bewertet werden soll. Die Kriterien werden bei der ersten Sitzung mit dem Dekan nach Annahme des Rufs besprochen und unterzeichnet.
Mentorat
Tenure Track-Professor*innen suchen sich zu Beginn ihrer Professur einen professoralen Mentor. Der*die Mentor*in soll der*dem Kandidierenden kritisches kollegiales Feedback geben, als Ansprechpartner*in und Berater*in für den*die Kandidierende*n zur Verfügung stehen und die Erstellung des Selbstberichts für die Evaluationen beratend begleiten. Der*die Mentor*in ist nicht an der Evaluation beteiligt, nimmt aber an allen Statusgesprächen teil.
Der*die Mentor*in darf nicht gleichzeitig Mitglied der FTK sein.
Kollegiale Begleitung
Die kollegiale Begleitung dient dazu, Entwicklung, Priorisierung und strategische Handhabung im weiteren Sinne zu diskutieren. Da diese Person außerhalb des Bereichs der Kandidat*innen steht, kann sie eine breitere Karriereperspektive und Beratung bieten. Typischerweise ist die Häufigkeit der Treffen mit der kollegialen Begleitung einmal pro Semester. Die kollegiale Begleitung nimmt nicht an den jährlichen Statusgesprächen teil.
Statusgespräche
Statusgespräche finden mindestens jährlich statt und beginnen nach etwa einem Jahr. Auf der Grundlage der bisherigen Leistungen und Fortschritte des Kandidaten in den Bereichen Forschung, Lehre und akademische Selbstverwaltung werden der Fortschritt der Qualifizierung bzw. die individuellen Entwicklungsziele besprochen. Aus dem Statusgespräch sollen Empfehlungen für die weitere Qualifizierung des Kandidaten abgeleitet werden. Möglichen Fehlentwicklungen soll so frühzeitig entgegengewirkt werden. Teilnehmer sind der*die Kandidierende, die Prodekanin für Forschung, der*die geschäftsführende Direktor*in des Instituts, der*die Mentor*in und ein*e Protokollant*in aus dem Dekanat. Folgende Punkte werden angesprochen, zusätzlich wird ein Appendix von der*dem Kandidierenden ausgefüllt:
- Wissenschaftliche Leistungen wie Publikationen, Vorträge, Konferenzbeiträge, klinische Leistungen etc.
- Art und Höhe der eingeworbenen Drittmittel
- Bewertung der Qualität der Lehre und des Engagements in der Lehre sowie deren didaktische Untermauerung
- Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationen
- Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
- Sonstige Leistungen: Auszeichnungen, Transfer, Mitgliedschaften, Herausgeberschaften, etc.
- Anschlussmöglichkeiten an bestehende und geplante Kooperationsprojekte der Fakultät
- Empfehlungen und Karriereperspektiven
Fakultäts-Tenure-Kommission
Die Fakultäts-Tenure-Kommission (FTK) ist das verfahrensverantwortliche Gremium der Fakultät und hat ihr gegenüber eine beratende und unterstützende Funktion. Sie betreut die Evaluationen von Fakultätsseite und erarbeitet Empfehlungen für die Fakultät und die Rektorats-Tenure-Kommission. Dort wird folgendes besprochen:
Eignungsevaluation und Tenure-Evaluation:
1. Sitzung: Verfahrenseröffnung, Begutachtung der Unterlagen (Selbstbericht), Beschluss der Gutachter*innen
2. Sitzung: Beratung über die Gutachten, Empfelung für die Fakultät
Mentor*innen dürfen nicht Teil der FTK sein.
Rektorats-Tenure-Kommission
Aufgabe der Rektorats-Tenure-Kommission (RTK) ist es, dem Rektorat eine Empfehlung hinsichtlich der Verlängerung bzw. Verstetigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses der*des Kandidierenden auszusprechen. Zudem soll die Rektorats-Tenure-Kommission dem Rektorat basierend auf ihren Erfahrungswerten und aus Rückmeldungen der Fakultäts-Tenure-Kommissionen Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des Verfahrens unterbreiten.
Mentor*innen dürfen nicht Teil der RTK sein.
Selbstbericht
Der Selbstbericht dokumentiert die Leistung des*der Kandidierenden. Er ist in englischer Sprache zu verfassen, sofern die Fakultät im Einzelfall nicht anders entscheidet. Die Sprache, in der er zu verfassen ist, ist dem Kandidierenden bei der Aufforderung zur Abgabe verbindlich mitzuteilen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass internationale Gutachtende ungehindert an dem Verfahren teilnehmen können.
Der Selbstbericht umfasst mindestens:
Allgemein
- CV
- Liste der Publikationen (Berichtszeitraum, gegliedert nach Art der Publikation)
- Liste der wissenschaftlichen Vorträge
- Eine max. 10-seitige Beschreibung der erreichten Ziele unter Berücksichtigung der drei Bereiche Forschung, Lehre (einschließlich einer kurzen Erläuterung der Lehrformen und -methoden), akademische Selbstverwaltung und zukünftige Forschungsvorhaben.
Darüber hinaus sind in einem tabellarischen Anhang folgende Übersichten aufzuführen:
I. Forschung
- Nennung und kurze Erläuterung der wichtigsten Forschungsthemen
- Beantragung von Drittmitteln, eingeworbene Drittmittel (öffentlich, privatwirtschaftlich)
- Beschreibung von Kooperationen (intern/extern)
- Auszeichnungen, Preise, Stipendien
- Mitgliedschaften
- Zusammenarbeit mit der Praxis
- Transfer/Patente
II. Lehre
- Liste der Lehrveranstaltungen, Kurzbeschreibung der Lehrinhalte
- Auflistung der Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen und Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Angaben zur Internationalität der Lehre (z.B. fremdsprachiges Lehrangebot, Betreuung ausländischer Studierender)
- Ergebnisse von Lehrevaluationen
- Sonstige Nachweise der Lehrqualifikation: z.B. Lehrprojekte, Weiterbildungsveranstaltungen,
- Lehrforschung
III. Akademische Selbstverwaltung
- Kurzbeschreibung der Aktivitäten in der Selbstverwaltung und des eigenen Beitrags
- Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Gesellschaften und Fachverbänden
- Herausgeberschaft von wissenschaftlichen Zeitschriften, Reihen etc.
- Gutachtertätigkeit
- Sonstige Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, bei Verwaltungs-, Gesetzgebungs- und Gerichtsverhandlungen usw.
IV. Gutachtervorschläge für die Bewertungen (nicht für die Statusgespräche)
Gutachter*innen
Die Fakultäts-Tenure-Kommission holt mindestens zwei (nach TT-O Plus; mindestens drei nach TT-O) ausführliche externe Gutachten zu der wissenschaftlichen Entwicklung der*des Kandidierenden von international ausgewiesenen Gutachter*innen ein, davon eines bevorzugt von einem*einer Gutachter*in aus dem Ausland. Basierend auf der Fachorientierung kann das internationale Renommee des*der Gutachter*in im Einzelfall und mit Begründung durch ein nationales Renommee ersetzt werden. Hierbei sind individuelle Verzögerungen im wissenschaftlichen Karriereverlauf angemessen zu berücksichtigen, insbesondere Erziehungs- und Pflegezeiten. Die Gutachter*innen fügen ihrem Gutachten eine Erklärung über ihre Unbefangenheit bei.
Die Gutachter*innen sollen die Leistungen anhand des von der Fakultät zur Verfügung gestellten Bewertungsschemas vergleichend einordnen. Die Gutachten werden in der FTK-Sitzung besprochen. Bei den Kandidierenden der neuen neuen Ordnung TT-O Plus wird zudem eine Bewertung der pädagogischen Eignung/ akademischen Selbstverwaltung durch das Institut angefragt. Diese Einschätzung erfolgt in der alten Ordnung durch den*die Gutachter*in.
Lehrveranstaltungsevaluation
Im Tenure Track Verfahren der MNF ist eine regelmäßige Lehrevaluation spätestens für die Evaluationen erforderlich. Es wird daher empfohlen, dass die Lehrveranstaltungen (LV) jährlich (statt regulär alle 2 Jahre) evaluieren werden, damit für die Selbstberichte ausreichend Daten zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist erforderlich, dass Ihre LVs bei Klips hinterlegt sind. Sollten Sie an einer LV mit mehreren Dozierenden beteiligt sein, stellen Sie bitte sicher, dass auch Ihr Name/Kontaktdaten in Klips hinterlegt sind (es besteht außerdem die Möglichkeit einen separaten Kurzfragebogen bereitzustellen). Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Studiengangskoordination. Entsprechend des Datenschutz können wir nur abschließend nur Auswertungen bereit stellen, sofern eine Rücklaufquote von mindestens fünf Fragebögen erreicht wird.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fakultäts-QM.