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Cluster & Fristen

Die interne (Re-)Akkreditierung von Studiengängen im Rahmen des Systemaufbaus an der UzK muss für die Systemakkreditierung bis Ende 2024 erfolgen (Vorgabe durch den Akkreditierungsrat).

Dafür war es notwendig, die derzeit 338 (Teil-)Studiengänge an der UzK unter Berücksichtung der Akkreditierungsfristen in Cluster- und Einzelverfahren zu gruppieren und zu staffeln, um Vorbereitung und Durchführung der Akkreditierung mit Blick auf die Ressourcen der Fakultäten und des zentralen QM-Büros zu verteilen.

Zeitplanung Cluster