Ordnungen
Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ordnungen ist das Justitiariat zuständig. Für die Ordnungen sind Formulierungshilfen zu nutzen.
Nach erfolgter Prüfung kann das Fach die Ordnung in den Departmentgremien vorstellen und im Anschluss in den Studienbeirat der Fakultät einbringen. Bei positivem Beschluss wird die (ggf. aktualisierte) Ordnung durch das Fach in die Fakultätssitzung eingebracht.
Anschließend wird die (ggf. aktualisierte) Ordnung durch das Fach in die Kommission für Lehre, Studium und die Belange der Studierenden (LSK) eingebracht. Nach der LSK Sitzung erstellt das Justitiariat eine Rektoratsvorlage. Der Rektoratsbeschluss wird an die Dekanate versendet und geht im Anschluss an das Fach. Sofern erforderlich, bereitet das Justitiariat eine Senatsvorlage vor.
Abschließend wird die Ordnung, eingereicht durch das Studiendekanat, in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Einreichfristen für die verschiedenen Gremien.