Akkreditierungskommission
Nach dem QM-Dialog eines Studiengangs werden Gutachten und ggf. Stellungnahme des Fachs der Akkreditierungskommission vorgelegt. Unter Berücksichtigung der Kriterien der StudakVO NRW prüft sie die Schlüssigkeit des Gutachtens, ggf. dieStichhaltigkeit der Stellungnahme sowie Auflagen und Empfehlungen und spricht eine Entscheidungsempfehlung für das Rektorat aus.
Rektorat
Weiterführende Informationen