Gute wissenschaftliche Praxis der Universität zu Köln
Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurde im Jahr 2008 gegründet und setzt sich je zur Hälfte aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und der Kommission für die Belange der akademischen MitarbeiterInnen zusammen. Die Mitwirkenden entstammen den Fakultäten sowie den Gruppen der Hochschullehrenden, der akademischen Mitarbeitenden und der Studierenden. Den Vorsitz hat der/die Prorektor*in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Die aktuellen Zusammensetzungen der Kommissionen finden Sie hier.
Gute wissenschaftliche Praxis wird an der Universität zu Köln als Voraussetzung für Forschung und Lehre mit höchster Qualität gesehen. Sie stellt die Basis für die nationale wie internationale Anerkennung einer Hochschule, die Attraktivität für Studierende, Nachwuchswissenschaftler*innen und Wissenschaftler*innen und zudem die Attraktivität für die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und die Förderung durch Drittmittelgeber dar.
Die zentralen Grundlagen für gute wissenschaftliche Praxis an der Universität zu Köln wurden in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (Amtliche Mitteilungen 24/2011) ausformuliert.
Die Kommission wirkt bei der Formulierung und Weiterentwicklung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis mit. Dies geschieht zum einen auf eigene Initiative, indem neuste Entwicklungen aufgegriffen werden. Zum anderen wird sie hochschulintern mit der Erarbeitung von Empfehlungen beauftragt. Für die Aufklärung von möglichem und der Befassung mit tatsächlichem Fehlverghalten arbeitet sie eng mit der Ombudsperson der Universität zusammen. Die Kommission tagt in mehrmonatigen Abständen und kann außerdem bei besonderer Veranlassung einberufen werden.