Bitte beachten Sie zunächst folgende Hinweise zur Antragsstellung
- Bereits laufende Projekte können nicht begutachtet werden.
- Begutachtet werden nur Promotionsprojekte und drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte, jedoch keine Abschlussarbeiten.
- Einreichfrist: Die Anträge sind mind. 4 Woche vor Untersuchungsbeginn einzureichen.
- Eine nachträgliche Änderung von Anträgen ist fundiert zu begründen. In diesem Falle müssen die Änderungen kenntlich gemacht werden (z.B. farblich hervorheben).
- Die Benennung der Antragsdatei sollte einheitlich sein, z.B. Datum der Einreichung_Antrag_Fachrichtung_Name des Antragstellers.
- Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit eine digitale Unterschrift oder Signatur. Die Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf den Seiten des ITCC.
Von Nachfragen zum Stand des Begutachtungsverfahrens bitten wir abzusehen.
Ablauf der Antragsstellung und Bearbeitung
| Antragsstellung an die offizielle Mail Adresse: Ethikantrag |
|
| Identifikation des fachlich zuständigen Mitglieds der Kommission | |
| Prüfung des Antrags durch dieses Mitglied | |
| Verfassen eine Empfehlung zum Antrag | |
| Entscheidung der Kommission | |
| Bescheid an Antragsteller:in | bei negativer Bewertung: Möglichkeit einer korrigierten Zweit-Antragstellung |