Glossar
Dieses Glossar dient der einfachen Erklärung einiger wichtiger Begriffe im Tenure Track-Verfahren und sind aus den Erläuterungen der TT-O-Plus abgeleitet.
Bewertungskriterien
Eine Liste der Kriterien, mit denen ein*e Tenure Track Professor*in bewertet wird. Die Kriterien werden im ersten Gespräch mit der*dem Dekan*in nach Rufannahme besprochen und signiert.
Mentorat
Der*die Tenure Track Professor*in sucht sich zu Beginn ihrer Professur eine*n professoralen Mentor*in. Der*die Mentor*in soll der*dem Kandidierenden kritisches kollegiales Feedback geben, als Ansprechpartner*in und zur Beratung für die*den Kandidierende*n zur Verfügung stehen sowie die Erstellung des Selbstberichts für die Evaluationen beratend begleiten. Der*die Mentor*in ist nicht an der Evaluation zu beteiligen, nimmt aber an allen Statusgesprächen teil. Der*die Mentor*in darf nicht gleichzeitig Mitglieder der Fakultäts-Tenure-Kommission sein.
Kollegiale Begleitung
Die kollegiale Begleitung dient dazu, Entwicklung, Priorisierung und strategische Handhabung im weiteren Sinne zu diskutieren. Da diese Person außerhalb des Bereichs der Kandidat*innen steht, kann sie eine breitere Karriereperspektive und Beratung bieten. Typischerweise ist die Häufigkeit der Treffen mit der kollegialen Begleitung einmal pro Semester. Die kollegiale Begleitung nimmt nicht an den jährlichen Statusgesprächen teil und wird von Dekan*in oder Prodekan*in für Forschung ausgewählt und kontaktiert.
Statusgespräch
Statusgespräche finden mindestens jährlich statt und starten nach etwa einem Jahr. Dabei wird der Fortschritt der Qualifizierung und/oder der individuellen Entwicklungsziele auf Grundlage der bisherigen Leistungen und der Fortschritte der*des Kandidierenden in den Bereichen Forschung, Lehre und akademische Selbstverwaltung erörtert. Aus dem Statusgespräch sollen Empfehlungen für die weitere Qualifizierung der*des Kandidierenden abgeleitet werden. Möglichen Fehlentwicklungen soll dadurch frühzeitig entgegengewirkt werden. Teilnehmer*innen sind der*die Kandidierende, der*die Prodekanin*in für Forschung, der*die geschäftsführender Direktor*in des Instituts, der*die Mentor*in und ein*e Protokollierende*r des Dekanats. Folgende Punkte werden adressiert, zusätzlich wird ein Appendix von dem*der Kandidierenden ausgefüllt:
• Erbrachte wissenschaftliche Leistungen inklusive Publikationen, Vorträge, Konferenzbeiträge, klinische Leistungen etc.
• Art und Höhe von eingeworbenen Drittmitteln
• Bewertung der Qualität der Lehre und des Engagements in der Lehre sowie ihrer didaktischen Unterfütterung
• Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationen
• Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung
• Weitere Leistungen: Preise, Transfer, Mitgliedschaften, Herausgeberschaften etc.
• Möglichkeiten der Anbindung an bestehende und geplante kooperative Projekte in der Fakultät
• Empfehlungen und Karriereperspektiven
Fakultäts-Tenure-Kommission
Die Fakultäts-Tenure-Kommission ist das verfahrensverantwortliche Gremium der Fakultät und hat ihr gegenüber eine beratende und unterstützende Funktion. Sie betreut die Evaluationen von Fakultätsseite und erarbeitet Empfehlungen für die Fakultät und die Rektorats-Tenure-Kommission. Dort wird folgendes besprochen:
Eignungsevaluation und Tenure-Evaluation:
1. Sitzung: Verfahrenseröffnung, Begutachtung der Unterlagen (Selbstbericht), Beschluss der Gutachter*innen
2. Sitzung: Beratung über die Gutachten, Empfelung für die Fakultät
Rektorats-Tenure-Kommission
Aufgabe der Rektorats-Tenure-Kommission ist es, dem Rektorat eine Empfehlung hinsichtlich der Verlängerung bzw. Verstetigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses der*des Kandidierenden auszusprechen. Zudem soll die Rektorats-Tenure-Kommission dem Rektorat basierend auf ihren Erfahrungswerten und aus Rückmeldungen der Fakultäts-Tenure-Kommissionen Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des Verfahrens unterbreiten.
Selbstbericht
Der Selbstbericht dokumentiert die Leistungen der*des Kandidierenden. Er ist auf Englisch zu verfassen, es sei denn, die Fakultät regelt im Einzelfall anderes. Die Sprache, in der er zu verfassen ist, ist der*des Kandidierenden bei Aufforderung zur Einreichung verbindlich mitzuteilen. Dabei ist insbesondere zu gewährleisten, dass internationale Gutachterinnen und Gutachter am Verfahren ungehindert teilnehmen können.
Der Selbstbericht umfasst mindestens:
Allgemein
• CV
• Publikationsliste (Berichtszeitraum, nach Publikationsform gegliedert)
• Liste wissenschaftlicher Vorträge
• Eine max. 10-seitige Darstellung der erreichten Ziele unter Berücksichtigung der drei Bereiche Forschung, Lehre (inkl. kurzer Erläuterung von Lehrformen und Methoden), akademische Selbstverwaltung sowie der zukünftigen Forschungspläne.
In einem tabellarischen Anhang sind zudem die folgenden Übersichten aufzuführen:
I. Forschung
• Nennung und kurze Erläuterung der wichtigsten Forschungsthemen
• Anträge auf Drittmittel, eingeworbene Drittmittel (öffentlich, privatwirtschaftlich)
• Darstellung der Kooperation (intern/extern)
• Auszeichnungen, Preise, Stipendien
• Mitgliedschaften
• Kooperationen mit der Praxis
• Transfer/Patente
II. Lehre
• Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, kurze Darstellung der Lehrinhalte
• Liste Betreuung von Abschlussarbeiten und Promotionen und Aktivitäten zur Nachwuchsförderung
• Angaben zur Internationalität der Lehre (z.B. Lehrangebote in Fremdsprachen, Betreuung von ausländischen Studierenden)
• Ergebnisse von Lehrevaluationen
• Sonstige Nachweise der Lehrqualifikation: z.B. Lehrprojekte, Fortbildungen,
• Lehrforschung
III. Akademische Selbstverwaltung
• Kurze Darstellung der Aktivitäten in der Selbstverwaltung und des eigenen Beitrags
• Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Gesellschaften und Fachgesellschaften
• Herausgeberschaft für wissenschaftliche Zeitschriften, Reihen etc.
• Review-Tätigkeiten
• Weitere Tätigkeiten als Sachverständige oder Sachverständiger, Gutachterin oder Gutachter, oder bei Verwaltungs-, Gesetzgebungs- und Justizanhörungen etc.
IV. Gutachterinnen- oder Gutachtervorschläge für die Evaluationen (nicht für die Statusgespräche)
Gutachter*innen
Die Fakultäts-Tenure-Kommission holt mindestens zwei (nach TT-O Plus; mindestens drei nach TT-O) ausführliche externe Gutachten zu der wissenschaftlichen Entwicklung der*des Kandidierenden von international ausgewiesenen Gutachter*innen ein, davon eines bevorzugt von einem*einer Gutachter*in aus dem Ausland. Basierend auf der Fachorientierung kann das internationale Renommee des*der Gutachter*in im Einzelfall und mit Begründung durch ein nationales Renommee ersetzt werden. Hierbei sind individuelle Verzögerungen im wissenschaftlichen Karriereverlauf angemessen zu berücksichtigen, insbesondere Erziehungs- und Pflegezeiten. Die Gutachter*innen fügen ihrem Gutachten eine Erklärung über ihre Unbefangenheit bei.
Die Gutachter*innen sollen die Leistungen anhand des von der Fakultät zur Verfügung gestellten Bewertungsschemas vergleichend einordnen. Die Gutachten werden in der FTK-Sitzung besprochen.